Gesundheitsreform 2004in der Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung: Versicherungsvergleich anfordern |
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Hier die wichtigsten Eckpunkte zum Gesetz zur Gesundheitsreform ("Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz - GMG"): |
| - Zahnersatz |
| Ab 2005 muss der Zahnersatz mit einem separaten Beitrag versichert werden (Pflichtversicherung). Der Beitrag ist vom Versicherten alleine zu tragen; ein Arbeitgeberzuschuss ist nicht vorgesehen. |
| - Wegfall Leistungsanspruch Brillen/Kontaktlinsen |
| Sehhilfen gibt es nur noch bis zum 18. Lebensjahr oder bei einer schweren Sehbehinderung. |
| - Höhere und mehr Zuzahlungen |
| Grundsätzlich wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10% erhoben, mindestens jedoch 5 Euro, höchstens 10 Euro. Bei ambulanter und zahnärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal für den erstbehandelnden Arzt / Zahnarzt erhoben. |
| - Wegfall Leistungsanspruch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel |
| Im Regelfall werden die Kosten hierfür nicht mehr übernommen. |
| - Höhere Eigenbeteiligung im Krankenhaus |
| Anstieg auf 10 Euro pro Krankenhaustag bis zum 28. Tag pro Jahr, also maximal 280 Euro p.a.. |
| - Wegfall diverser Leistungen |
| Entbindungsgeld, Sterbegeld, Leistungen bei Sterilisation, sowie Fahrtkosten bei ambulanter Behandlung entfallen. |
| - Beitragstragung bei Arbeitnehmern |
| Die paritätische Beitragstragung entfällt. Künftig tragen Arbeitnehmer das Krankengeld durch einen zusätzlichen Beitragssatz alleine. Der zusätzliche Beitragssatz für Krankengeld und Zahnersatz soll 0,9% betragen. |
| - Höhere Beiträge auf Versorgungsbezüge und Alterseinkommen |
| Versorgungsbezüge und Alterseinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit von pflichtversicherten Rentnern werden künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt, somit eine deutliche stärkere Beitragsbelastung der Rentner. |
| - Umfinanzierung versicherungsfremder Leistungen |
| Mutterschaftsgeld, Haushaltshilfe oder Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes werden künftig aus Steuermitteln finanziert. |
| - Auswirkungen auf die Beihilfe |
| Wichtig für Beamte: Alle Belastungen müssen in die jeweiligen Beihilferegelungen eingearbeitet werden. |
| Zum Vergleich: Hier die Eckpunkte vom Gesetzentwurf aus dem Juni 2003 |
| Und hier ist der komplette Gesetzestext des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung |